
DIE WERTEUNION BRAUCHT IHRE UNTERSTÜTZUNG
Damit wir als WerteUnion an den Landtagswahlen am 1. September 2024 in Sachsen teilnehmen können, um die Wende in eine freiheitliche und ideologiefreie Politik mit Sinn und Verstand erreichen zu können, benötigen wir Ihre Hilfe mit Ihrer Unterstützungs-Unterschrift*. Sie haben es in der Hand, wenn Sie auch für Freiheit und Selbstbestimmung eintreten, uns mit Ihrer Unterschrift am 1. September 2024 wählbar zu machen.
Die notwendige Landesliste wurde am 14. April 2024 nach der Gründung des Landesverbandes aufgestellt. Daraufhin wurde uns am 17.04.2024 das Unterstützer-Formblatt (zum herunterladen als PDF und JPG) vom Landeswahlleiter gestempelt herausgegeben und kann ohne Bedenken durch Sie unterzeichnet werden.
Das Unterstützungsformular (Seite 1) muss mit Originalunterschrift klassische per Post an uns zurückgesendet werden. Auf Seite 2 befinden sich Informationen zum Datenschutz. Diese Blatt muss nicht ausgedruckt und versendet werden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, Seite 2 gelesen zu haben. Ein Ausfüllmuster für Seite 1 haben wir zur Ansicht mit beigefügt.
Sie gehen bitte folgendermaßen vor:
- Formular herunterladen (anbei als PDF und JPG),
- Seite 1 ausdrucken,
- ausfüllen und unterschreiben,
- uns per Post schicken an*:
WerteUnion – Landesverband Sachsen
Reichenbacher Str. 2, 08468 Heinsdorfergrund
Falls Sie bezüglich des Formulars Unterstützung benötigen, scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren.
* Wichtige Hinweise bezüglich Ihrer Unterstützungs-Unterschrift für die Partei WERTEUNION:
- Sie müssen mindestens 3 Monate mit Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen gemeldet sein
- Sie dürfen nur für eine Partei die neu in den Sächsischen Landtag einziehen möchte, Ihre Unterstützungs-Unterschrift geben. Wenn Sie also uns Ihre Unterstützung zukommen lassen und einige Zeit später einer anderen Partei oder umgekehrt, sind beide Unterschriften ungültig und keine der betreffenden Partei erhält Ihre Unterstützung.
- Bitte senden Sie das unterschriebene Formular immer an die unter Punkt 4.) angegebenen Adressen. Bitte nicht an die Landeswahlleitung (LWL) nach Kamenz senden. Diese zählen dann leider nicht und die LWL ist nicht für die Annahme zuständig.